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Qualitätsgrundsätze für Evaluation

Ansätze und Vorgehen

  • Zielsetzung, Gegenstand und methodisches Vorgehen der Evaluation werden gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden vereinbart und in einem Evaluationskontrakt festgehalten. Dieser soll eine unumstrittene, eindeutige und ausreichend präzise Basis für die Evaluation bilden.
  • Das der Evaluation zugrunde liegende Wirkungsmodell wird explizit gemacht. Die verwendeten Perspektiven, Verfahren und Begründungen für die Interpretation der Ergebnisse werden sorgfältig beschrieben, damit die Grundlagen für die Werturteile klar sind.
  • Die an der Evaluation Beteiligten oder davon Betroffenen werden identifiziert, damit deren Interessen berücksichtigt werden können. Mögliche Interessenkonflikte werden offen und aufrichtig behandelt.
  • Evaluationen werden so geplant und durchgeführt, dass die Rechte, Würde und das Wohlergehen der Betroffenen geschützt wird. Dazu gehört auch, dass alle Beteiligten und Betroffenen Zugang zu den Ergebnissen haben und diese auch verwenden können.
  • In der Berichterstattung werden die Stärken und Schwächen des Evaluationsgegenstandes vollständig und fair präsentiert, so dass die Stärken weiter ausgebaut und die Problemfelder benannt werden können.

Evaluatorinnen und Evaluatoren

Sie sind vertrauenswürdig, sowie fachlich und sozial qualifiziert. Sie verfügen über die der Evaluationsfragestellung angemessene konzeptionelle und methodische Kompetenz und ziehen allenfalls für Teilaspekte (z.B. statistische Datenverarbeitung) die nötigen Ressourcen von aussen bei.

 

Der aktuelle Auftrag

Im Auftrag der Fachkonferenz der Fachbereiche Soziale Arbeit der Fachhochschulen der Schweiz evaluiren wir die Aufnahme sur Dossier für Studienanwärterinnen und Anwärter ohne genügende formale Qualifikationen. In der Evaluation werden die strukturelle Einbettung, die Ausgestaltung und die Zufriedenheit der Beteiligten mit dem Verfahren beleuchtet.